martina heck

04.12.2019

Weihnachtliches vom Finanzgericht: Unterliegen Weihnachtsbaumkulturen der Grunderwerbsteuer?

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Erwerb von Weihnachtsbaumkulturen nicht der Grunderwerbsteuer unterliegt. Zum Hintergrund der Entscheidung: Der Kläger kaufte durch drei in einer notariellen Urkunde zusammengefasste Verträge (nachfolgend Kaufvertrag 1, 2 und 3) mehrere Grundstücke in C-Stadt (Hochsauerlandkreis) mit einer Gesamtgröße von 112.178 Quadratmetern sowie (teils auf...

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