Hauseigentümer sind aufgrund der jeweiligen kommunalen Satzung in aller Regel für den Winterdienst vor ihrem Hausgrundstück zuständig. Für Wohnungseigentümergemeinschaften gilt dies natürlich genauso, d.h. diese haben ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass vor ihrem Grundstück ordnungsgemäß geräumt wird, da es unerheblich ist, ob es sich um einen einzelnen Hauseigentümer handelt oder um eine...
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09.01.2020