Bestehen Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft und betreffen diese unmittelbar zur Zeit nur einen Teil der Wohnungseigentümer, so muss trotzdem die Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten für die Sanierung tragen – auch, wenn die Kosten hoch sind. In dem vom Bundesgerichtshof aktuell entschiedenen Fall bilden die Parteien eine...
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13.05.2018