Um in den Genuss des Vorsteuerabzugs zu kommen, muss ein Unternehmer darauf achten, dass die Eingangsrechnungen insbesondere den Formalia des § 14 Abs. 4 UStG genügt. Das Finanzgericht Münster hat sich nun noch einmal ausführlich mit der Frage auseinandergesetzt, worauf der Steuerschuldner achten muss. In dem entschiedenen Fall stritten sich die Beteiligten darüber, ob dem Kläger ein Recht zum...
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01.08.2019