Eigenbedarfskündigungen von Mietwohnungen sind als solche schon immer so eine Sache (worüber wir u.A. hier und hier berichtet hatten) – insbesondere, wenn es sich nur um vorgetäuschte Eigenbedarfskündigungen handelt. Dass sich ein Vermieter, der einem Mieter unter Vortäuschung falscher Tatsachen wegen Eigenbedarfs kündigt, schadenersatzpflichtig macht, ist klar. Wie sieht die Situation nun aus...
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10.12.2020