Miethöhe und Betriebskosten sind naturgemäß ein ewiger Streitpunkt zwischen Vermieter und Mieter (siehe bei uns nur hier, hier und hier). Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass eine in einem formularmäßigen Wohnraummietvertrag gesondert ausgewiesene Verwaltungskostenpauschale eine zum Nachteil des Mieters von § 556 Abs. 1 BGB abweichende und damit gemäß § 556 Abs.
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30.01.2019