Über das neue Steuerabkommen mit Japan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung hatten wir bereits hier berichtet.
Heute hat der Finanzausschuss dieses Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Japan gebilligt. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD stimmte der Ausschuss dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17.12.2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und (BT-Drs. 1808516) zu. Die Oppositionsfraktionen die Linke und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich unter anderem wegen der ihrer Ansicht nach unzureichenden Quellensteuerregelungen für Zinserträge. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD lobten dagegen das Abkommen, weil es sowohl doppelte Besteuerung wie doppelte Nichtbesteuerung vermeide.