Zahlt eine Steuerpflichtiger am Anfang eines Jahres die Umsatzsteuervorauszahlung für das Vorjahr: In welchem Jahr kann er diese als Betriebsausgabe ansetzen? Mit dieser Frage hat sich nun der Bundesfinanzhof auseinandergesetzt. Konkret ging es darum, ob der Steuerabzug für das Vorjahr geltend gemacht werden kann, wenn eine Zahlung im Folgejahr vor Fälligkeit der Vorauszahlung erfolgte.
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14.11.2018