Es ist gängige Praxis, dass Gemeinden ihr Dorfgemeinschaftshaus Vereinen und Privatpersonen für Veranstaltungen gegen ein Entgelt überlassen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist nun in einer Entscheidung zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Überlassung nicht umsatzsteuerpflichtig ist. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass die klagende Ortsgemeinde für die Errichtung und den Betrieb des...
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13.12.2019