Kommt es zu einem Aufeinandertreffen von Hunden und einer der Hundehalter verletzt sich – z.B. durch einen Sturz – steht immer die Frage im Raum: Wer haftet und wie ist die Sache mit der Tiergefahr, also der grundsätzlichen Gefahr, die von einem Tier – auch dem des Verletzten – ausgeht, zu bewerten? Über solche Fälle hatten wir u.A. schon hier und hier berichtet.
Artikel
14.02.2020