Ein Diensthundeführer kann die Aufwendungen für den bei ihm lebenden Hund in Gänze als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Wie sieht es nun bei einer Lehrerin aus, die einen privat angeschafften Hund in Absprache mit der Schule als „Schulhund“ jeden tag mit in die Schule bring? In dem konkreten, nun vom Finanzgericht Düsseldorf entschiedenen...
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12.02.2019