martina heck

31.05.2016

Steuerabkommen mit Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung

Auch mit Japan hat Deutschland ein neues Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Die Bundesregierung hat dazu den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17.12.2015 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Japan zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und bestimmter anderer Steuern sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung (18/8516) eingebracht. Das 1966 geschlossene Abkommen werde den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht. Insbesondere die Quellensteuersätze auf Dividenden, Zinsen und Lizenzen seien bisher höher als mit anderen Industriestaaten vereinbart, schreibt die Regierung.