Arbeitnehmer können nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG für den Weg zur ersten Tätigkeitsstätte einen Betrag von € 0,30 pro Entfernungskilometer, also nicht für Hin- und Rückweg, sondern nur für die einfache Wegstrecke, als Werbungskosten steuerlich geltend machen. In der Regel ist der Betrag pro Jahr auf € 4.500 begrenzt. Zu dieser Regelung gibt es diverse Ergänzungen und Ausnahmeregelungen. In § 9 Abs.
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17.01.2019