Auch die Fellpflege für unsere Vierbeiner ist während der Corona-Krise ein Thema. Im Kreis Lippe hatte ein Antrag im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Anordnung der Einstellung des Betriebes vor dem Verwaltungsgericht Minden zunächst keinen Erfolg1. Am 02.04.2020 änderte das Verwaltungsgericht Minden seinen Beschluss ab und gab dem Antrag statt. Der Hundesalon darf nun doch geöffnet...
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06.04.2020