Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern Rabatte in unterschiedlicher Ausgestaltung. Hierbei kann es sich um steuerpflichtigen und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn handeln. Wie verhält sich dies aber nun in einem Fall, in dem ein Autohersteller den Arbeitnehmern eines verbundenen Unternehmens dieselben Rabatte beim Autokauf wie seinen eigenen Mitarbeitern (Werksangehörigenprogramm)...
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09.01.2019