Wie erst jetzt bekannt wurde, hat das Oberlandesgericht Hamm bereits Anfang 2017 entschieden, dass eine Erbin gegenüber der Pflichtteilsforderung eines Pflichtteilsberechtigten mit einer zum Nachlass gehörenden Darlehensforderung aufrechnen kann, so dass sie an diesen keinen Pflichtteil (wenn er geringer ist als die Darlehensforderung) mehr zahlen muss. In dem entschiedenen Fall stritten zwei...
Artikel
30.01.2018