Auch die Gerichte hatten ihren Betrieb wegen der Corona-Pandemie zwischenzeitlich fast vollständig eingestellt. Der Betrieb läuft wieder, wenn auch nicht im Normalbetrieb, sondern unter gewissen Infektionsschutzvorkehrungen. Wie steht es aber nun um Ortstermine, bei denen mindestens ein Sachverständiger, die Parteien und ihre Bevollmächtigten teilnehmen können müssen?
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13.08.2020