Das Landgericht Stuttgart vertritt in einer aktuellen Entscheidung die Auffassung, dass die sog. Mietpreisbremse in Baden-Württemberg unwirksam ist. Die Bundesländer haben die Möglichkeit, eine „Mietpreisbremse“ in Ballungsgebieten einzuführen, d.h. es können Beschränkungen für die Erhöhung der Miete im Rahmen von Neuvermietungen oder Weitervermietungen eingeführt werden. In §
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22.03.2019