Die sogenannte Mietpreisbremse beschäftigt erwartungsgemäß weiterhin die Gerichte. Wir hatten bereits hier darüber berichtet, dass das Bundesverfassungsgericht die Regelungen zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) für zulässig erachtet. Die Bundesländer müssen indes, soll die Mietpreisbremse dort zur Anwendung kommen, jeweils entsprechende Verordnungen erlassen.
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16.01.2020