Oder: So geht es halt, wenn der Gesetzgeber sein Handwerkszeug nicht beherrscht. Wir hatten bereits hier darüber berichtet, dass nach Auffassung des Landgerichts München I die Mietpreisbremse in Bayern unwirksam ist. Diese Auffassung vertritt nun auch das Landgericht Frankfurt a. M. für das Bundesland Hessen. In dem entschiedenen Fall mietete der Kläger im Jahr 2016 eine Wohnung in Frankfurt. Mit...
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12.04.2018