Die Verbote bzw. Beschränkungen durch die Coronaschutzmaßnahmen führen zu erheblichen Umsatzeinbußen von Gewerbetreibenden. Wie steht es dabei aber um die Mietzahlungspflicht? Muß der Mieter der Gewerbeimmobilie weiter die volle Miete zahlen, obgleich er die gemietete Fläche nicht in vollem Unfang nutzen kann? Oder kann er die Miete mindern, obwohl der Vermieter seinerseits diese Situation auch...
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16.11.2020