Arbeitnehmer können im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen, wenn sie – verkürzt gesagt – ihren Lebensmittelpunkt am Ort A haben und eine Wohnung am Ort B unterhalten müssen, an dem sie arbeiten. Naturgemäß gibt es über die Frage, ob im konkreten Fall Kosten einer doppelten Haushaltsführung anzuerkennen sind und, ob alle Kosten...
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16.09.2019