martina heck

25.04.2018

Lohnsteuer für Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, für beA, RAK und DAV

Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung, zur Rechtsanwaltskammer und zum Deutschen Anwaltsverein sowie die Umlage für das besondere elektronische Anwaltspostfach, die eine Anwaltskanzlei für eine angestellte Rechtsanwältin zahlt, stellen Arbeitslohn dar, so dass hierfür Lohnsteuer anfällt – so das Finanzgericht Münster in einer aktuellen Entscheidung. Hiermit wurde ein Haftungs- und...

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