martina heck

05.04.2019

Lenkungszweck der Hundesteuer zur Zurückdrängung der Population „gefährlicher Hunde“

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich, wenn auch in knappen Worten, erneut mit dem Sinn und Zweck der Hundesteuer und deren Höhe beschäftigt. Es handelte sich um die Entscheidung über eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen eine leider – soweit ersichtlich – nicht veröffentlichte Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Kassel. Die Beschwerdeführerin hatte sich offensichtlich gegen die...

Quelle