martina heck

29.04.2019

Kosten der Dachbegrünung sind nicht auf die Mieter umlegbar

Die Frage, welche Betriebskosten ein Vermieter auf die Mieter umlegen kann, ist immer wieder ein spannendes Thema. Aufgrund der aktuellen Diskussionen zum Umweltschutz und der Anregungen, Dächer zu begrünen, stellt sich die Frage, ob ein Vermieter die Kosten hierfür umlegen kann. In Köln hatte ein Vermieter die Idee, die Kosten hierfür über die Position „Gartenpflege“.

Quelle