martina heck

01.12.2020

Kindesentführung: Prozeßkosten sind keine außergewöhnlichen Belastungen

Wir hatten hier über einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht Düsseldorf berichtet, in dem das Gericht die Kosten eines Zivilprozesses anlässlich eines Umgangsrechtsstreits und der Rückführung des Kindes aus dem Ausland zurück nach Deutschland als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung anerkannt hatte. Diese Entscheidung hat der Bundesfinanzhof nun aufgehoben...

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