martina heck

28.02.2020

Keine höheren Rentenfreibeträge im Beitrittsgebiet

Auch viele Jahre nach der Wiedervereinigung beschäftigen die Gerichte die Umsetzung der Gesetze. Die gilt auch für die Freibeträge der Rentner. Der Bundesfinanzhof hat nun aktuell entschieden, dass auch die reguläre Anpassung der Renten anhand des aktuellen Rentenwertes (Ost) gemäß § 255a SGB VI eine regelmäßige Anpassung i.S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 7 EStG darstellt...

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