martina heck

17.05.2018

Ist ein Friedhofsverein gemeinnützig?

Das Finanzgericht Münster musste nun über eben diese Frage entscheiden. Der Kläger ist ein im Jahr 1904 gegründeter, im Vereinsregister eingetragener Verein mit dem Namen „Friedhofsverein X. e.V.“ und dem Sitz in X. Der Kläger unterhält einen Friedhof. Er führt selbst keine Bestattungen durch, sondern seine wesentliche Tätigkeit besteht darin, Grabstätten mit zeitlicher Begrenzung zu vergeben...

Quelle