martina heck

24.07.2019

In Sandalen ein rollendes Auto aufhalten zu wollen ….

…. ist mindestens ungeschickt. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Köln führt es zu einem Mitverschulden, wenn man dabei verunfallt. Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass man sich, wenn man sich in Sandalen einem bergab rollenden PKW entgegenstellt und dabei gravierende Verletzungen erleidet, ein ganz erhebliches Eigenverschulden entgegenhalten lassenmuss.

Quelle