Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat aktuell entschieden, dass, wenn jemand einen Hund eigenverantwortlich in seinen Haushalt für Zwecke der persönlichen Lebensführung aufnimmt, dies typischerweise den Schluss zulässt, dass derjenige auch die Aufwendungen, die die Hundehaltung in einem gemeinsamen Haushalt notwendigerweise erfordert, finanziert und damit einen über den allgemeinen Lebensbedarf...
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16.10.2018