Es ist immer für den Käufer eines Tieres schlimm (und zum Teil auch recht teuer), wenn das erworbene Tier wegen Erkrankungen tierärztlich behandelt werden muss. Logischer Weise stellt sich dann dem Käufer immer die Frage, ob für diese Kosten eventuell der Verkäufer aufkommen, diese also erstatten muss. Über einen solchen Fall hatte nun das Amtsgericht Köln zu entscheiden. Die Klägerin (die...
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08.01.2019