Der „Sachmangel“ beim Hundekauf ist immer wieder ein Thema (zuletzt hatten wir hier über einen solchen Fall berichtet). Das Oberlandesgericht Koblenz hat nun entschieden, dass Hundewelpen in ihren ersten Lebenswochen bzw. bis zum Bestehen eines vollständigen Impfschutzes nicht in Quarantäne gehalten werden müssen, um etwaigen Ansteckungsgefahren vorzubeuegn.
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10.01.2019