Das Oberverwaltungsgericht Münster hat sich in einem aktuellen Urteil zu zwei Punkten im Zusammenhang mit einem Hundehaltungsverbot geäussert. Es hat insbesondere festgestellt, dass es ausreicht, wenn in einer Haltungsuntersagung lediglich die Namen der Hunde genannt sind, für eine Haltungsuntersagung ausreichend ist, dass der Hundehalter der nach § 12 Abs. 1 LHundG NRW erfolgten Anordnung eines...
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15.05.2018