Tierärztliche Behandlungskosten bei Pferden können sich in der Regel – zum Leidwesen der Eigentümer – „sehen lassen“. Daher liegt es hier erst recht nahe, zu überprüfen, ob eine andere Person für diese Kosten in Haftung genommen werden kann. Das Oberlandesgericht Hamm ist nun in einem solchen Regreßprozess zu dem Ergebnis gekommen, dass ein Landwirt, der von ihm...
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24.05.2017