Seit einigen Jahren denken viele Menschen, jedwede Willenserklärung könne (binnen 14 Tagen) widerrufen werden. Dies ist ein Irrglaube. Der Bundesgerichtshof hat nun in einem Fall einer erklärten Zustimmung zu einer Mieterhöhung klargestellt, dass das Widerrufsrecht dort nicht greift. In dem entschiedenen Fall ist der Kläger Mieter einer Wohnung der Beklagten in Berlin. Im Juli 2015 forderte die...
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19.10.2018