Der sogenannte Reisevorleistungseinkauf unterliegt nach Auffassung des Finanzgerichts Düsseldorf nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung. In dem entschiedenen Fall klagte ein Reiseveranstalter. Dieser „kauft“ unter anderem Hotelleistungen von (ausländischen) Hoteliers und Agenturen ein, um diese dann gebündelt im Rahmen einer Pauschalreise anbieten zu können.
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05.10.2018