Auch im Mietrecht kann es gefährlich werden, wenn man Erklärungen abgibt, dies aber nicht in der gesetzlich oder vertraglich geregelten Form geschieht. In Verträgen über die Anmietung von Gewerberäumen kann der Mieter häufig die sogenannte Verlängerungsoption „ziehen“, d.h. er kann innerhalb gewisser Fristen dem Vermieter mitteilen, dass er die Räumlichkeiten für weitere x (je nach der...
Artikel
24.01.2019