Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass eine aufgrund sexueller Angriffe im Jugendalter an einer posttraumatischen Belastungsstörung leidende Klägerin keinen Anspruch darauf hat, als Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz einen Assistenzhund zu erhalten. Dieser dient nach Auffassung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz im Falle der Klägerin weder der Sicherung...
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22.11.2016