Differenzen zwischen Radfahrern und Fußgängern sind allgegenwärtig und immer wieder Anlaß für Streit. Das Oberlandesgericht Hamm hat nun entschieden: Führt ein farblich markierter Radweg um eine Lichtzeichenanlage herum, müssen Fußgänger beim Überqueren des Radwegs auf Radfahrer Rücksicht nehmen. Wird der Radweg in einer Rechtskurve an der Lichtzeichenanlage vorbeigeführt, liegt kein Abbiegen im...
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06.11.2018