martina heck

26.09.2018

Für mitverkaufte Einbauküche und Markisen wird keine Grunderwerbsteuer fällig

Bei dem Verkauf einer Immobilie fällt Grunderwerbsteuer an. Wie steht es aber um den Kaufpreis für mit der Immobilie verkaufte bewegliche Gegenstände – z.B. eine Einbauküche und Markisen? Muss auf den hierauf entfallenden Betrag auch Grunderwerbsteuer gezahlt werden? Das Finanzgericht Köln hat diese Frage in einer aktuell veröffentlichten Entscheidung verneint. In dem entschiedenen Fall...

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