In einem der vielen Rechtsstreitigkeiten gegen VW und Verkäufer hat das Oberlandesgericht Köln nun darauf hingewiesen, dass die Rückabwicklung des Kaufvertrags über ein Fahrzeug, das vom Hersteller mit einer Software für die Motorsteuerung versehen worden war, auch dann in Betracht kommt, wenn der Kunde ein Software-Update hat installieren lassen und das Fahrzeug anschließend genutzt hat. In dem...
Artikel
06.04.2018