Zur Erbschaftsteuerbelastung des Angehörigen, der Pflegeleistungen erbracht hat, hat der Bundesfinanzof ein wegweisendes Urteil gefällt. § 13 Abs. 1 Nr. 9 ErbStG bestimmt: „Steuerfrei bleiben (…) ein steuerpflichtiger Erwerb bis zu 20 000 Euro, der Personen anfällt, die dem Erblasser unentgeltlich oder gegen unzureichendes Entgelt Pflege oder Unterhalt gewährt haben, soweit das...
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11.07.2017