Im Erbfall gibt es leider immer wieder verschiedene „Kontrahenten“ des Erben. Insbesondere kommen in Betracht Miterben und Pflichtteilsberechtigte – aber natürlich auch das Finanzamt, welches über die Erbschaftsteuer gerne seinen Anteil hätte. Geht es gegenüber dem Finanzamt um den Wert des Nachlasses und Nachlassverbindlichkeiten, so stellt sich die Frage, was vonb dem...
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04.04.2018