Es kommt immer wieder vor, dass nach Beissvorfällen nicht nur die Wegnahme des Hundes und ein Hundehaltungsverbot angeordnet wird, sondern sogar im Sofortvollzug die Einschläferung des Hundes wegen der eventuell vorliegenden Aggressivität angeordnet wird. Wir hatten hier über einen solchen Fall berichtet, in dem auch das Oberverwaltungsgericht Münster eine solche Entscheidung gehalten hat. „.
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07.05.2019