Soll eine Hochspannungsleitung über einem Grundstück errichtet werde, hat der Bürger in aller Regel wenig Chancen, sich hiergegen zu wehren. Hierfür erhält er eine Entschädigung. Wie nicht anders zu erwarten, stellte sich nun ein Finanzamt die Frage, ob man diesen Entschädigungsbetrag nicht auch im Rahmen der Einkommensteuer zugunsten des Staatsbudgets berücksichtigen könne –.
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11.10.2018