Das Finanzgericht Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass zu entrichtende Einfuhrabgabenbeträge für eingeführte Veredelungserzeugnisse unter Hinzurechnung der Beförderungskosten zu ermitteln sind. In dem entschiedenen Fall hatte das beklagte Hauptzollamt der Klägerin einen passiven Veredelungsverkehr bewilligt. Die Klägerin vertrat in der Folge nach dem Beginn der vollständigen Anwendbarkeit der...
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13.02.2020