In Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof nun entschieden, dass Aufwendungen für die vollständige Erneuerung einer Einbauküche (Spüle, Herd, Einbaumöbel und Elektrogeräte) in einem vermieteten Immobilienobjekt nicht als Erhaltungsaufwand sofort als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar sind. Aufwendungen im Zusammenhang mit der...
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20.12.2016