martina heck

28.05.2019

Eigenbedarfskündigung: Unzumutbare Härte muss sorgfältig geprüft werden

Wir hatten in letzter Zeit schon über Entscheidungen zum Thema „Eigenbedarfskündigung“ berichtet (z.B. hier und hier). Aber auch im Falle einer berechtigten Eigenbedarfskündigung kann sich der Mieter auf die sogenannte Härteklausel nach § 574 BGB beziehen: (1) Der Mieter kann der Kündigung des Vermieters widersprechen und von ihm die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen...

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