Eine Eigenbedarfskündigung ist immer eine schwierige Sache. Auf Seiten des Vermieters müssen die Gründe stichhaltig sein und auf Seiten des Mieters muss, wenn die Kündigung grdls. soweit in Ordnung wäre, zur Rettung des Mietverhältnisses eine unzumutbare Härte stichhaltig belegt werden. Nachdem der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung im Mai 2019 betont hat, dass die „unzumutbare Härte
Artikel
05.02.2020