martina heck

26.04.2016

Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden – das Bordpersonal

Die Bundesregierung will das das Doppelbesteuerungsabkommen mit den Niederlanden ändern.

Die Änderung bezieht sich darauf, dass bisher das Besteuerungsrecht für Vergütungen des Personals an Bord von und Flugzeugen dem Vertragsstaat zustand, in dem das Bordpersonal ansässig ist. In Zukunft könnten dann Vergütungen des Bordpersonals auch in dem Land besteuert werden, in dem sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, das das Schiff oder Flugzeug betreibt.

Mit der Änderung werde das Doppelbesteuerungsabkommen an die Vorschriften des OECD-Musterabkommens angepasst.

So sieht es der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 11.01.2016 zur Änderung des Abkommens vom 12.04.2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen vor ((BT-Drs.